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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18   

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https://dejure.org/2018,3873
OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18 (https://dejure.org/2018,3873)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2018 - 3 N 8.18 (https://dejure.org/2018,3873)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 3 N 8.18 (https://dejure.org/2018,3873)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 60 Abs 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO, § 78 Abs 4 AsylVfG 1992
    Zurechnung des Verschuldens des Verfahrensbevollmächtigten bei einer irrtümlichen Fristberechnung gegenüber Asylbewerbern im Rechtsmittelverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, § 60 Abs 1 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 85 Abs 2 ZPO, § 78 Abs 4 AsylVfG 1992
    Asylprozess; Rechtsmittelbegründung; Versäumnis; Frist; Berechnung; Verschulden; Zurechnung des Anwaltverschuldens; Verfassungsmäßigkeit der Verschuldenszurechnung; rechtsstaatlich gebotene Ausnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18
    Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zufolge schränkt § 85 Abs. 2 ZPO den gerichtlichen Rechtsschutz auch in Asylrechtsstreitigkeiten nicht in verfassungswidriger Weise ein (Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - juris Rn. 121 ff.).

    Eine Zurechnung des Vertreterverschuldens ist hier auch nicht ausnahmsweise von Verfassungs wegen im Hinblick darauf ausgeschlossen, dass die für die Kläger mit der Fristversäumung verbundenen Rechtsfolgen zu einem schlechterdings unerträglichen Ergebnis - wie grundsätzlich im Strafverfahren - führten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - juris Rn. 145; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 7 f.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2017 - 3 B 12.17

    Flüchtlingsschutzverfahren Syrien; illegale Ausreise; Asylantrag; Aufenthalt im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18
    Unabhängig von alledem weist der Senat darauf hin, dass die Frage nach dem Umfang des zu gewährenden internationalen Schutzes für unverfolgt ausgereiste syrische Staatsangehörige wegen ihrer illegalen Ausreise und Asylantragstellung im Bundesgebiet in der Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg geklärt ist (Urteil vom 22. November 2017 - OVG 3 B 12.17 - juris).
  • BVerwG, 20.07.2016 - 6 B 35.16

    Berufungsbegründungsfrist; Verschulden des Bevollmächtigten; rechtliches Gehör;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18
    Eine Zurechnung des Vertreterverschuldens ist hier auch nicht ausnahmsweise von Verfassungs wegen im Hinblick darauf ausgeschlossen, dass die für die Kläger mit der Fristversäumung verbundenen Rechtsfolgen zu einem schlechterdings unerträglichen Ergebnis - wie grundsätzlich im Strafverfahren - führten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 - juris Rn. 145; BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 6 B 35/16 - juris Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 23.06.2015 - 10 BN 3.14

    Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 3 N 8.18
    Abgesehen davon, dass der Rechtsanwalt in jedem Fall den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung zur Bearbeitung vorgelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2015 - 10 BN 3/14 - juris Rn. 6), hat der Verfahrensbevollmächtigte hier den Rechtsmittelschriftsatz mit dem fehlerhaften Hinweis auf die im Asylprozess nicht geltende Begründungsfrist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO selbst unterschrieben.
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